Die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation ist für alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erworben haben und für LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erworben haben, vorgeschrieben. Für die Grundqualifikation ist keine Ausbildung vorgeschrieben, sie besteht aus einer sehr umfangreichen Prüfung. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist eine Ausbildung vorgeschrieben, dafür hat sie einen reduzierten Prüfungsumfang.
Bei der Grundqualifikation ist kein Lehrgang vorgeschrieben. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (4 Stunden) und einem praktischen Teil (3 Stunden). Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen. Die Aneignung der nötigen Kompetenzen, sowie die Prüfungsteilnahme müssen von dem Kraftfahrer selbst organisiert werden. Die IHK verlangt, dass der praktische Teil der Prüfung aus Sicherheitsgründen in einem Fahrschulfahrzeug im Beisein eines Fahrlehrers durchgeführt wird. Hierfür (sowie für vorherige freiwillige Übungsstunden) steht wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist im Gegensatz zur Grundqualifikation ein Lehrgang vorgeschrieben. Diese Ausbildung umfasst 130 theoretische Zeitstunden, sowie 10 Fahrstunden. Hierbei muss vor der IHK des Wohnortes nur eine theoretische Prüfung (90 Minuten) abgelegt werden. Eine Fahrerlaubnis muss zur Prüfung nicht vorgelegt werden. Die Teilnahme an dem Lehrgang, sowie die Prüfungsteilnahme müssen ebenfalls von dem Kraftfahrer selbst organisiert werden.
Seit Einführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) müssen…
Fahrer/innen der Klassen C1, C1E, C, CE, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erhalten haben, bis spätestens zum 10.09.2014 an einer 35-stündigen Weiterbildung teilnehmen.
Fahrer/innen der Klassen D1, D1E, D, DE, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erhalten haben, bis spätestens zum 10.09.2013 an einer 35-stündigen Weiterbildung teilnehmen.
Die 35 Stunden sind in 5 Module zu je 7 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten unterteilt.
Diese Weiterbildungen sind alle 5 Jahre zu wiederholen und entsprechend nachzuweisen.
Winter 2020
Block 1
Winter 2023/2024
Wir bieten wieder einen Weiterbildungs-Expresskurs an:
5 Tage 5 Weiterbildungen vom 08.01.2024 – 12.01.2024
Weiterbildung 1
Weiterbildung 2
Weiterbildung 3
Weiterbildung 4
Weiterbildung 5
Kenntnisbereich 1.2
Kenntnisbereich 1.3
Kenntnisbereich 2.2
Kenntnisbereich 3.5
Kenntnisbereich 1.2
Kenntnisbereich 1.3
Kenntnisbereich 2.2
Kenntnisbereich 3.5
Kenntnisbereich 1.1
Kenntnisbereich 2.1
Kenntnisbereich 2.2
Kenntnisbereich 3.2
Kenntnisbereich 1.4
Kenntnisbereich 2.1
Kenntnisbereich 3.3
Kenntnisbereich 3.5
Kenntnisbereich 1.2
Kenntnisbereich 2.2
Kenntnisbereich 3.6
Kenntnisbereich 1.1
Kenntnisbereich 2.1
Kenntnisbereich 3.1
Kenntnisbereich 3.7
Dienstag + Donnerstag 18: 30 Uhr Grundstoff
Dienstag + Donnerstag 18:30 Uhr Grundstoff
Mittwoch 18:30 Uhr Grundstoff (zwei Themen)