Ausbildung

Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation

Die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation ist für alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erworben haben und für LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erworben haben, vorgeschrieben. Für die Grundqualifikation ist keine Ausbildung vorgeschrieben, sie besteht aus einer sehr umfangreichen Prüfung. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist eine Ausbildung vorgeschrieben, dafür hat sie einen reduzierten Prüfungsumfang.

Grundqualifikation

Bei der Grundqualifikation ist kein Lehrgang vorgeschrieben. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (4 Stunden) und einem praktischen Teil (3 Stunden). Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen. Die Aneignung der nötigen Kompetenzen, sowie die Prüfungsteilnahme müssen von dem Kraftfahrer selbst organisiert werden. Die IHK verlangt, dass der praktische Teil der Prüfung aus Sicherheitsgründen in einem Fahrschulfahrzeug im Beisein eines Fahrlehrers durchgeführt wird. Hierfür (sowie für vorherige freiwillige Übungsstunden) steht wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beschleunigte Grundqualifikation

Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist im Gegensatz zur Grundqualifikation ein Lehrgang vorgeschrieben. Diese Ausbildung umfasst 130 theoretische Zeitstunden, sowie 10 Fahrstunden. Hierbei muss vor der IHK des Wohnortes nur eine theoretische Prüfung (90 Minuten) abgelegt werden. Eine Fahrerlaubnis muss zur Prüfung nicht vorgelegt werden. Die Teilnahme an dem Lehrgang, sowie die Prüfungsteilnahme müssen ebenfalls von dem Kraftfahrer selbst organisiert werden.

Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Seit Einführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) müssen…

Grundqualifikation

Fahrer/innen der Klassen C1, C1E, C, CE, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erhalten haben, bis spätestens zum 10.09.2014 an einer 35-stündigen Weiterbildung teilnehmen.

Beschleunigte Grundqualifikation

Fahrer/innen der Klassen D1, D1E, D, DE, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erhalten haben, bis spätestens zum 10.09.2013 an einer 35-stündigen Weiterbildung teilnehmen.

Die 35 Stunden sind in 5 Module zu je 7 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten unterteilt.
Diese Weiterbildungen sind alle 5 Jahre zu wiederholen und entsprechend nachzuweisen.

BKF-Weiterbildungen

Winter 2020

Block 1

Winter 2023/2024

Wir bieten wieder einen Weiterbildungs-Expresskurs an:

5 Tage 5 Weiterbildungen vom 08.01.2024 – 12.01.2024

 

Weiterbildung 1

Weiterbildung 2

Weiterbildung 3

Weiterbildung 4

Weiterbildung 5

Kenntnisbereich 1.2

  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs

Kenntnisbereich 1.3

  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2

Kenntnisbereich 2.2

  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr

Kenntnisbereich 3.5

  • Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Kenntnisbereich 1.2

  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs

Kenntnisbereich 1.3

  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2

Kenntnisbereich 2.2

  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr

Kenntnisbereich 3.5

  • Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Kenntnisbereich 1.1

  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung

Kenntnisbereich 2.1

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

Kenntnisbereich 2.2

  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr

Kenntnisbereich 3.2

  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen

Kenntnisbereich 1.4

  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung

Kenntnisbereich 2.1

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

Kenntnisbereich 3.3

  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

Kenntnisbereich 3.5

  • Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Kenntnisbereich 1.2

  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs

Kenntnisbereich 2.2

  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr

Kenntnisbereich 3.6

  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt

Kenntnisbereich 1.1

  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung

Kenntnisbereich 2.1

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

Kenntnisbereich 3.1

  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

Kenntnisbereich 3.7

  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
  • Montag, Dienstag + Donnerstag 18:30 Uhr Grundstoff

      

Dienstag + Donnerstag 18: 30 Uhr Grundstoff

  •  PKW-Zusatzstoff 25.08.2022 – Thema 1
  •  PKW-Zusatzstoff 30.08.2022 – Thema 2

Dienstag + Donnerstag 18:30 Uhr Grundstoff

  •  PKW-Zusatzstoff 25.08.2022 – Thema 1
  • PKW-Zusatzstoff 30.08.2022 – Thema 2

Mittwoch 18:30 Uhr Grundstoff (zwei Themen)

  •  PKW-Zusatzstoff 27.07.2022 – Thema 1: 18:30 Uhr, Thema 2: 20:00 Uhr
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