Wie kommt man an den „Führerschein mit 17“?
– Anmeldung in der Fahrschule ab 16einhalb
– Erziehungsberechtigte müssen einverstanden sein
– Ihr müßt mindestens eine Begleitperson eintragen lassen (5 sind auch möglich!)
Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson mitbringen?
– Mindestens 30 Jahre alt
– Mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B
– Höchstens 1 Punkt im VZR Flensburg bei Antragstellung
Welche Klassen kann man mit 17 machen?
– Klasse B, B (mit Schlüsselzahl 96), BE oder B Automatik
Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
– Die Klassen AM und L
Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitperson gefahren werden?
– Ja, weil das dafür erforderliche Mindestalter bereits erreicht ist
Darf ich mit der Prüfungsbescheinigung ins Ausland fahren?
– Nein, die Bescheinigung ist nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig
(Ausnahme: Österreich)
Habe ich weitere Vorteile durch Bf17?
– Viele Autoversicherer stufen Bf17 Teilnehmer günstiger ein
– Die Probezeit läuft bereits ab Erteilung der Bf17 Fahrberechtigung
Wie läuft die Ausbildung ab?
– Identisch mit der Ausbildung 18jähriger
Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
– Nein
Wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
– Drei Monate vor dem 17. Geburtstag
Wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
– Einen Monat vor dem 17. Geburtstag
Muss man mit 18 noch mal eine Prüfung machen?
– Nein, nach dem 18. Geburtstag kann man seinen Kartenführerschein abholen
Weitere Fragen?
Kommt doch mal vorbei oder ruft bei uns an 09391 / 1683